- Weltabschluss
- Weltbilanz; ⇡ Konzernabschluss, in den nicht nur die inländischen Konzernunternehmen, sondern auch die Konzernunternehmen mit Sitz im Ausland einbezogen sind. Mit Umsetzung der Siebten EG-Richtlinie in deutsches Recht wurde die Einbeziehung der ausländischen Konzerntochterunternehmen grundsätzlich zur Pflicht (§ 294 I HGB). Dies trägt zu einer wesentlichen Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 297 II HGB) bei.
Lexikon der Economics. 2013.